Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Schoppbüchel 5, 53545 Linz am Rhein |
Telefon: | 02644560121 |
Fax: | 0264456018990 |
E-Mail: | info@vg-linz.de |
Anschrift: | Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied |
Telefon: | 026318030 |
Fax: | 0263180393222 |
E-Mail: | poststelle@kreis-neuwied.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchplatz 5, 53489 Sinzig |
Telefon: | 0264240010 |
Fax: | 02642400139 |
E-Mail: | info@sinzig.de |
Anschrift: | Bachstraße 2, 53424 Remagen |
Telefon: | 026422010 |
Fax: | 0264220127 |
E-Mail: | stadtverwaltung@remagen.de |
Anschrift: | Linzer Straße 4, 53572 Unkel |
Telefon: | 0222418060 |
Fax: | 02224180650 |
E-Mail: | info@vgvunkel.de |
Anschrift: | Marktstraße 1, 53557 Bad Hönningen |
Telefon: | 026357230 |
Fax: | 026357248 |
E-Mail: | info@bad-hoenningen-vg.de |
Anschrift: | Bachstraße 11, 53498 Bad Breisig |
Telefon: | 0263345680 |
Fax: | 026334568170 |
E-Mail: | info@bad-breisig.de |
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Linz am Rhein im Landkreis Neuwied liegt nahe der Grenze zu Nordrhein-Westfalen und ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort. Am Rhein gelegen, wurde Linz schon im Jahr 874 erstmals urkundlich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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