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Anschrift: | Hauptstr. 86, 66557 Illingen |
Telefon: | 068254090 |
Fax: | 06825409134 |
E-Mail: | gemeinde@illingen.de |
Anschrift: | Hauptstr. 86, 66557 Illingen |
Telefon: | 068254090 |
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E-Mail: | buergerbuero@illingen.de |
Anschrift: | Rathausstr. 27, 66571 Eppelborn |
Telefon: | 06881969123 |
Fax: | 06881969222 |
E-Mail: | gemeinde@eppelborn.de |
Anschrift: | Hauptstr. 82, 66589 Merchweiler |
Telefon: | 068259550 |
Fax: | 06825955143 |
E-Mail: | gemeinde@merchweiler.de |
Anschrift: | Urexweilerstraße 11, 66646 Marpingen |
Telefon: | 068539116330 |
Fax: | 068539116620 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@marpingen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 66287 Quierschied |
Telefon: | 068979610 |
Fax: | 06897961110 |
E-Mail: | mail@quierschied.de |
Anschrift: | Rathausstr. 7-11, 66578 Schiffweiler |
Telefon: | 0682167811 |
Fax: | 0682167848 |
E-Mail: | gemeinde@schiffweiler.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 66822 Lebach |
Telefon: | 0688159217 |
Fax: | 0688159211 |
Anschrift: | Im Kloster 1, 66636 Tholey |
Telefon: | 0685350827 |
Fax: | 0685350830 |
E-Mail: | gemeinde@tholey.de |
Anschrift: | Saarbrücker Str. 35, 66265 Heusweiler |
Telefon: | 06806911123 |
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Das Saarland mit seiner Landeshauptstadt Saarbrücken befindet sich im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland und kann mit Rheinland-Pfalz auf ein Nachbarland verweisen. Es gliedert sich in die Landkreise...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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