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Anschrift: | Marktplatz 1, 85092 Kösching |
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Anschrift: | Rathausplatz 1, 85101 Lenting |
Telefon: | 08456929527 |
Fax: | 08456929540 |
E-Mail: | christian.bierwagen@lenting.de |
Anschrift: | Marienplatz 10, 85098 Großmehring |
Telefon: | 08407929431 |
Fax: | 08407929410 |
E-Mail: | katharina.kloiber@grossmehring.de |
Anschrift: | Schulstr. 5, 85120 Hepberg |
Telefon: | 08456916818 |
Fax: | 08456916810 |
E-Mail: | poststelle@hepberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt |
Telefon: | 08413051511 |
Fax: | 08413051509 |
E-Mail: | ordnungsamt@ingolstadt.de |
Anschrift: | Kirchplatz 10, 85139 Wettstetten |
Telefon: | 0841994360 |
Fax: | 08419943666 |
E-Mail: | poststelle@wettstetten.de |
Anschrift: | Nürnberger Str. 9, 85134 Stammham |
Telefon: | 0840592890 |
Fax: | 08405928920 |
E-Mail: | info@stammham.de |
Anschrift: | Ingolstädter Str. 2, 85077 Manching |
Telefon: | 084598526 |
Fax: | 084598547 |
E-Mail: | info@manching.de |
Anschrift: | Ulrich-Steinberger-Platz 12, 85088 Vohburg an der Donau |
Telefon: | 08457929235 |
Fax: | 08457929220 |
E-Mail: | stadtverwaltung@vohburg.de |
Anschrift: | Marktplatz 3, 85080 Gaimersheim |
Telefon: | 0845832440 |
Fax: | 08458324413 |
E-Mail: | info@gaimersheim.de |
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Seine internationale Bekanntheit leitet der Freistaat Bayern vor allem von seinen kulinarischen Spezialitäten, wozu auch das Weizenbier und die Weißwurst zählen, sowie vom berühmten Oktoberfest her...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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