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Einen Hund kann man in der Regel auf eigenem Privatgelände frei laufen lassen, also zum Beispiel im eigenen Garten oder auf dem eigenen Grundstück. Außerdem können Hunde auch in speziell dafür ausgeschilderten Parkanlagen sowie auf Hundetrainingsgeländen frei laufen.
Es besteht hingegen eine Leinenpflicht in bebauten Gebieten, was heißt, dass der Hund außerhalb von bebauten Gebieten in der Regel frei laufen gelassen werden kann, es sei denn, entsprechende Schilder oder Bestimmungen etc. weisen auf einen Leinenzwang hin. In bestimmten Regionen (etwa Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten oder Wildgebieten) dürfen Hunde nicht von der Leine gelassen werden.
Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie die Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu dürfen regelmäßig nicht frei laufen gelassen werden.