Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Roentgen-Museum, Raiffeisenplatz 1a, 56564 Neuwied |
Telefon: | 02631803379 |
Fax: | 0263180393222 |
E-Mail: | poststelle@kreis-neuwied.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Wilhelmstr. 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler |
Telefon: | 026419750 |
Fax: | 0264197570 |
E-Mail: | info@kreis-ahrweiler.de |
Anschrift: | Amt 61-02, 53103 Bonn |
Telefon: | 0228770 |
Fax: | 0228774646 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Endenicher Straße 133, 53115 Bonn |
Telefon: | 02289834163 |
Fax: | 02289834282 |
E-Mail: | erich.classen@lvr.de |
Anschrift: | Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg |
Telefon: | 02241133477 |
E-Mail: | gabriele.paar@rhein-sieg-kreis.de |
Anschrift: | Parkstraße 1, 57609 Altenkirchen |
Telefon: | 02681810 |
Fax: | 02681812010 |
E-Mail: | post@kreis-ak.de |
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Linz am Rhein im Landkreis Neuwied liegt nahe der Grenze zu Nordrhein-Westfalen und ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort. Am Rhein gelegen, wurde Linz schon im Jahr 874 erstmals urkundlich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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