Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim |
Telefon: | 07271599124 |
Fax: | 07271599115 |
E-Mail: | info@vg-jockgrim.de |
Anschrift: | 17er Straße 1, 76726 Germersheim |
Telefon: | 07274530 |
Fax: | 0727453229 |
E-Mail: | kreisverwaltung@kreis-germersheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim bei Landau/Pfalz |
Telefon: | 07276501125 |
Fax: | 07276501250 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Gartenstraße 8, 76870 Kandel |
Telefon: | 072759600 |
Fax: | 07275960101 |
E-Mail: | info@vg-kandel.de |
Anschrift: | Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim |
Telefon: | 0727270020 |
Fax: | 0727270021066 |
E-Mail: | info@ruelzheim.de |
Anschrift: | Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein |
Telefon: | 07271131320 |
Fax: | 07271131131 |
E-Mail: | webmaster@woerth.de |
Anschrift: | Schubertstraße 18, 76756 Bellheim |
Telefon: | 0727270080 |
Fax: | 072727008555 |
E-Mail: | verbandsgemeinde@vg-bellheim.de |
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Zwischen dem Rhein und der Haardt ist die Gemeinde Hatzenbühl gelegen. Der Ort liegt in der südlichen Pfalz. Als Wahrzeichen von Hatzenbühl gilt der Wasserturm, welcher nicht nur als das wohl höchste...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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