Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim |
Telefon: | 07271599154 |
Fax: | 07271599115 |
E-Mail: | info@vg-jockgrim.de |
Anschrift: | Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim |
Telefon: | 0727453292 |
Fax: | 0727453229 |
E-Mail: | kreisverwaltung@kreis-germersheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim bei Landau/Pfalz |
Telefon: | 07276501214 |
Fax: | 07276501250 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Gartenstraße 8, 76870 Kandel |
Telefon: | 07275960225 |
Fax: | 07275960101 |
E-Mail: | info@vg-kandel.de |
Anschrift: | Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim |
Telefon: | 0727270020 |
Fax: | 0727270021066 |
E-Mail: | info@ruelzheim.de |
Anschrift: | Am Rathausplatz 4, 76744 Wörth am Rhein |
Telefon: | 07271131618 |
Fax: | 07271131131 |
E-Mail: | webmaster@woerth.de |
Anschrift: | Schubertstraße 18, 76756 Bellheim |
Telefon: | 0727270080 |
Fax: | 072727008444 |
E-Mail: | verbandsgemeinde@vg-bellheim.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Zwischen dem Rhein und der Haardt ist die Gemeinde Hatzenbühl gelegen. Der Ort liegt in der südlichen Pfalz. Als Wahrzeichen von Hatzenbühl gilt der Wasserturm, welcher nicht nur als das wohl höchste...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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