Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Böttcherstraße 3, 34346 Hannoversch Münden |
Telefon: | 0554175354 |
Fax: | 0554175406 |
E-Mail: | golde@hann.muenden.de |
Anschrift: | Reinhäuser Landstr. 4, 37083 Göttingen |
Telefon: | 05515250 |
Fax: | 055152562588 |
E-Mail: | info@landkreisgoettingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hannoversche Str. 21, 34355 Staufenberg |
Telefon: | 055433010 |
Fax: | 0554330139 |
E-Mail: | rathaus@staufenberg-nds.de |
Anschrift: | Amtsstraße 10, 34359 Reinhardshagen |
Telefon: | 05544950756 |
Fax: | 05544950733 |
E-Mail: | gemeinde@reinhardshagen.de |
Anschrift: | Kirchplatz 1, 37127 Dransfeld |
Telefon: | 0550230234 |
Fax: | 0550230214 |
E-Mail: | raabe@dransfeld.de |
Anschrift: | Wilhelm-Heitmann-Platz 3, 34329 Nieste |
Telefon: | 056058021300 |
Fax: | 05605944129 |
E-Mail: | gemeinde@nieste.de |
Anschrift: | Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal |
Telefon: | 056198181300 |
Fax: | 056198182009 |
E-Mail: | info@fuldatal.de |
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Hannoversch Münden liegt im Landkreis Göttingen, am Zusammenfluss von Werra und Fulda zur Weser, weswegen der Ort auch als "Drei-Flüsse-Stadt bekannt ist. Hann. Münden besteht aus der Kernstadt sowie den...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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