Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Werraweg 24, 34346 Hannoversch Münden |
Telefon: | 0554175463 |
Fax: | 0554175480 |
E-Mail: | stieler@hann.muenden.de |
Anschrift: | Reinhäuser Landstr. 4, 37083 Göttingen |
Telefon: | 05515250 |
Fax: | 055152562588 |
E-Mail: | info@landkreisgoettingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hannoversche Str. 21, 34355 Staufenberg |
Telefon: | 055433010 |
Fax: | 0554330139 |
E-Mail: | rathaus@staufenberg-nds.de |
Anschrift: | Amtsstraße 10, 34359 Reinhardshagen |
Telefon: | 05544950757 |
Fax: | 05544950733 |
E-Mail: | gemeinde@reinhardshagen.de |
Anschrift: | Kirchplatz 1, 37127 Dransfeld |
Telefon: | 0550230260 |
Fax: | 0550230284 |
E-Mail: | aue@dransfeld.de |
Anschrift: | Wilhelm-Heitmann-Platz 3, 34329 Nieste |
Telefon: | 05605944126 |
Fax: | 05605944129 |
E-Mail: | gemeinde@nieste.de |
Anschrift: | Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal |
Telefon: | 056198181400 |
Fax: | 056198182009 |
E-Mail: | info@fuldatal.de |
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Hannoversch Münden liegt im Landkreis Göttingen, am Zusammenfluss von Werra und Fulda zur Weser, weswegen der Ort auch als "Drei-Flüsse-Stadt bekannt ist. Hann. Münden besteht aus der Kernstadt sowie den...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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