Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Karl-Marx-Platz 13, 07589 Münchenbernsdorf |
Telefon: | 03660489922 |
Fax: | 03660489963 |
E-Mail: | stadt@muenchenbernsdorf.de |
Anschrift: | Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz |
Telefon: | 03661876640 |
Fax: | 0366187677640 |
E-Mail: | info@landkreis-greiz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf |
Telefon: | 036606835014 |
Fax: | 036606835013 |
E-Mail: | hauptamt@gemeinde-kraftsdorf.de |
Anschrift: | Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf |
Telefon: | 03660157741 |
Fax: | 03660157750 |
E-Mail: | info@vg-hermsdorf.de |
Anschrift: | Markt 3, 07639 Bad Klosterlausnitz |
Telefon: | 03660157124 |
Fax: | 03660157122 |
E-Mail: | ordnungsamt@bad-klosterlausnitz.de |
Anschrift: | Am Postendorfer Weg 1, 07570 Harth-Pöllnitz |
Telefon: | 0366072368 |
Fax: | 03660760590 |
E-Mail: | info@harthpoellnitz.de |
Anschrift: | Handwerkerhof 13, 07548 Gera |
Telefon: | 03658382401 |
Fax: | 03658382405 |
E-Mail: | ordnungsamt@gera.de |
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Lindenkreuz ist eine Gemeinde, die im Landkreis Greiz im Freistaat Thüringen liegt. Nachgewiesen ist eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft für das Jahr 1487. Sehenswert sind die Schmeisserbrücke...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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