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Anschrift: | Am Markt 3, 24610 Trappenkamp |
Telefon: | 04323907724 |
Fax: | 04323907727 |
E-Mail: | info@amt-bornhoeved.de |
Anschrift: | Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg |
Telefon: | 0115 |
Fax: | 0455195199111 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kampstraße 1, 24601 Wankendorf |
Telefon: | 04326997930 |
Fax: | 04326997999 |
E-Mail: | info@amt-bokhorst-wankendorf.de |
Anschrift: | Markt 3, 23812 Wahlstedt |
Telefon: | 04554701129 |
Fax: | 04554701108 |
E-Mail: | info@wahlstedt.de |
Anschrift: | Twiete 9, 24598 Boostedt |
Telefon: | 0439399760 |
Fax: | 04393997650 |
E-Mail: | info@amt-boostedt-rickling.de |
Anschrift: | Heinrich-Rieper-Str. 8, 24306 Plön |
Telefon: | 04522747143 |
Fax: | 04522747133 |
E-Mail: | info@amt-gps.de |
Anschrift: | Hamburger Str. 17-18, 24306 Plön |
Telefon: | 045227430 |
E-Mail: | ordnungsamt@kreis-ploen.de |
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Anno 798 hatte Bornhöved seine urkundliche Ersterwähnung. Der Ort ist nur 20 km östlich von Neumünster gelegen. Der Archäologe Ludwig Ross (1806-1859) zählt zu den bekanntesten Persönlichkeiten der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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