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Anschrift: | Große Brüderstr. 1, 39615 Seehausen |
Telefon: | 0393869820 |
Fax: | 03938698290 |
E-Mail: | info@vgem-seehausen.de |
Anschrift: | Wendstraße 30, 39576 Stendal |
Telefon: | 03931607800 |
Fax: | 03931607830 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Markt 3, 39619 Arendsee |
Telefon: | 03938497618 |
Fax: | 03938497666 |
E-Mail: | info@stadt-arendsee.de |
Anschrift: | Springstraße 14, 29471 Gartow |
Telefon: | 058468237 |
Fax: | 058468255 |
Anschrift: | August-Bebel-Straße 10, 19322 Wittenberge |
Telefon: | 03877951217 |
Fax: | 03877951123 |
E-Mail: | stadt@wittenberge.de |
Anschrift: | Kellerstr. 4, 19309 Lenzen (Elbe) |
Telefon: | 03879298831 |
Fax: | 03879298860 |
E-Mail: | schwarzenberg@amtlenzen.de |
Anschrift: | Ernst-Thälmann-Straße 10, 39606 Osterburg |
Telefon: | 03937492781 |
Fax: | 03937492850 |
E-Mail: | stadt@osterburg.de |
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Als Teil der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) befindet sich Zehrental unweit von Seehausen im Landkreis Stendal. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten der ruhigen Gemeinde zählt die imposante Kirche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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