Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Sant` -Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim |
Telefon: | 0613349010 |
Fax: | 061334901201 |
E-Mail: | verbandsgemeinde@vg-rhein-selz.de |
Anschrift: | Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein |
Telefon: | 061327870 |
Fax: | 061327871122 |
E-Mail: | kreisverwaltung@mainz-bingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Pariser Straße 110, 55268 Nieder-Olm |
Telefon: | 06136690 |
Fax: | 06136691611994 |
E-Mail: | rathaus@vg-nieder-olm.de |
Anschrift: | Zum Römergrund 2, 55286 Wörrstadt |
Telefon: | 067326010 |
Fax: | 0673262747 |
E-Mail: | info@vgwoerrstadt.de |
Anschrift: | Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim |
Telefon: | 0613572279 |
Fax: | 0613572263 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Herrngasse 3, 65468 Trebur |
Telefon: | 0614720843 |
Fax: | 061473969 |
E-Mail: | gemeinde@trebur.de |
Anschrift: | Weinrufstraße 38, 55232 Alzey |
Telefon: | 06731409323 |
Fax: | 067314096323 |
E-Mail: | info@alzey-land.de |
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Hahnheim liegt in Rheinhessen zwischen Mainz und Worms. Das Ortsbild ist vornehmlich durch den jüdischen Friedhof und einige Biotope geprägt.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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