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Anschrift: | Roßberg 143, 53505 Altenahr |
Telefon: | 0264380914 |
Fax: | 0264380925 |
E-Mail: | info@altenahr.de |
Anschrift: | Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler |
Telefon: | 026419750 |
Fax: | 02641975456 |
E-Mail: | info@kreis-ahrweiler.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ahrtalstr. 5, 53501 Grafschaft |
Telefon: | 02641800730 |
Fax: | 02641800783 |
E-Mail: | info@gemeinde-grafschaft.de |
Anschrift: | Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler |
Telefon: | 0264187252 |
Fax: | 0264187180 |
E-Mail: | stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de |
Anschrift: | Siebengebirgsring 4, 53333 Meckenheim |
Telefon: | 022259170 |
Fax: | 02225917100 |
E-Mail: | stadt.meckenheim@meckenheim.de |
Anschrift: | Schweigelstr. 23, 53359 Rheinbach |
Telefon: | 02226917299 |
Fax: | 02226917144 |
E-Mail: | ordnungsamt@stadt-rheinbach.de |
Anschrift: | Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau |
Telefon: | 02691305302 |
Fax: | 02691305198 |
E-Mail: | vgadenau@adenau.de |
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Altenahr im Landkreis Ahrweiler befindet sich im Tal des Flusses Ahr. Der Ort ist durch viele Sehenswürdigkeiten überregional bekannt: unter anderem die Burgruine Are aus dem 12. Jahrhundert, die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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