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Anschrift: | Friedrichstr. 15, 51643 Gummersbach |
Telefon: | 02261921015 |
Fax: | 02207847682 |
Anschrift: | Bunsenstraße 5, 51647 Gummersbach |
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Anschrift: | Friedrichstr. 15, 51643 Gummersbach |
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Fax: | 02245915739 |
Anschrift: | Am Feldgarten 24a, 53773 Hennef |
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Anschrift: | Langenbick 29a, 51688 Wipperfürth |
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Der heilklimatische Kurort liegt ca. 40 km östlich von Köln. 1131 hatte Nümbrecht seine urkundliche Ersterwähnung. Das Ortsbild ist durch zahlreiche moderne Skulpturen geprägt. Auch das Schloss Homburg...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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