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Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Heidestr. 39, 58640 Iserlohn
Telefon:02378913953
Sprechzeiten:Di 8-9 Uhr Do 13-14 Uhr
Anschrift:Gotenstr. 4, 58239 Schwerte
Telefon:0230444022
Sprechzeiten:Mo 8-9 Uhr Do 15-16 Uhr
Anschrift:Feldbrand 2, 58642 Iserlohn
Telefon:023749729033
Fax:02374973618
Sprechzeiten:Mi 10:30-11:30 Uhr Do 11-12 Uhr (Konkordiastr. 7 Hagen)
Anschrift:Feldbrand 2, 58642 Iserlohn
Telefon:023749729034
Fax:02374973608
Sprechzeiten:Di 10:30-11:30 Uhr Do 11-12 Uhr (Konkordiastr. 7 Hagen)
Anschrift:Kuhlenstück 16, 58644 Iserlohn
Telefon:023747370
Fax:023747370
Sprechzeiten:Di+Do 16-17 Uhr
Anschrift:Strangstr. 30, 58239 Schwerte
Telefon:0230416517
Sprechzeiten:Di 8-9 Uhr Do 14-15 Uhr
Anschrift:Konrad-Adenauer-Ring 8, 58636 Iserlohn
Telefon:023713913397
Sprechzeiten:Mo+Mi 9:15-10:15 Uhr
Anschrift:Friedrichstr. 108-110, 58636 Iserlohn
Telefon:02361834938
Fax:02761836461
Sprechzeiten:Di 11:30-12:30 Uhr Do 9-10 Uhr
Anschrift:Lohmühle 5, 58706 Menden
Telefon:02373174669
Sprechzeiten:Mo+Do 14-15:30 Uhr
Anschrift:Konrad-Adenauer-Ring 8, 58636 Iserlohn
Telefon:01751663025
Sprechzeiten:Mo+Mi 8-9 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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