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Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner ist ein Weg, um einen amtlichen Vollstreckungstitel ausführen zu können. Damit es zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner kommt, sind normalerweise entsprechend der Zivilprozessordnung verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Im Wesentlichen beruhen diese Voraussetzungen darauf, dass eine eventuelle Pfändung nicht zur Gläubigerbefriedigung führen könnte. Gleichfalls kann eine eidesstattliche Versicherung durch den Gerichtsvollzieher abgenommen werden, wenn der Schuldner eine Durchsuchung nach beweglichen Vermögensgegenständen nicht zulässt oder wiederholt nicht anzutreffen ist.