ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Gerichtsvollzieher in Rheinland-Pfalz - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:In der Flesch 5, 56254 Müden
Telefon:02672910984
Fax:02672910985
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr Mi+Do 16-17 Uhr
Anschrift:In der Metztenwies 12, 56865 Blankenrath
Telefon:06545912620
Fax:06545912644
Sprechzeiten:Mo 9-10 Uhr Do 14-15 Uhr
Anschrift:Ravenéstr. 39, 56812 Cochem
Telefon:02653911131
Fax:02653911132
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Klopstr. 4, 56823 Büchel
Telefon:02678910465
Fax:02678910466
Anschrift:Heerbachstr. 24, 56729 Kehrig
Telefon:02651904138
Fax:02651904139
Sprechzeiten:Mo 11-12 Uhr Do 9-11 Uhr (AG Wittlich)
Anschrift:Jingelswiese 9, 56283 Pfaffenheck
Telefon:017647791745
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Tannenweg 9, 56751 Polch
Telefon:02654964101
Fax:02654964102
Sprechzeiten:Do 14-15:30 Uhr, Di 9-11:30 (AG Koblenz)
Anschrift:Schulstr. 7, 56828 Alflen
Telefon:026789539838
Fax:026789539839
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Untere Lehmerhöfe 4, 56332 Lehmen
Telefon:026079740959
Fax:026079740958
Sprechzeiten:Mo 9:30-10:30 Uhr (AG Koblenz), Di 10-12 Uhr , Do 14-16 Uhr
Anschrift:Untere Lehmerhöfe 4, 56332 Lehmen
Telefon:026079740958
Sprechzeiten:Mo 9-10 Uhr
1 - 10 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren