Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Markt 4, 49406 Barnstorf |
Telefon: | 054428090 |
Fax: | 0544280932 |
E-Mail: | rathaus@barnstorf.de |
Anschrift: | Prinzhornstr. 4, 49356 Diepholz |
Telefon: | 054419763333 |
Fax: | 054419761786 |
E-Mail: | buergerservice-dh@diepholz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstraße 20, 49453 Rehden |
Telefon: | 054462090 |
Fax: | 05446209260 |
E-Mail: | info@rehden.de |
Anschrift: | Hauptstr. 39, 49424 Goldenstedt |
Telefon: | 04444200911 |
Fax: | 04444200977 |
E-Mail: | meldeamt@goldenstedt.de |
Anschrift: | Lindenstraße 14, 27239 Twistringen |
Telefon: | 042434130 |
Fax: | 04243413200 |
E-Mail: | rathaus@twistringen.de |
Anschrift: | Rathausmarkt 1, 49356 Diepholz |
Telefon: | 05441909124 |
Fax: | 05441909251 |
E-Mail: | ordnung@stadt-diepholz.de |
Anschrift: | Pastorenkamp 25, 49419 Wagenfeld |
Telefon: | 0544498810 |
Fax: | 05444988115 |
E-Mail: | rathaus@wagenfeld.de |
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Eydelstedt gehört zum Landkreis Diepholz in Niedersachsen. Die Gemeinde liegt zwischen den Städten Bremen und Osnabrück und ganz in der Nähe des Naturparks Wildeshauser Geest – daher ist der Ort ein...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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