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Anschrift: | Grünstr. 61, 17309 Pasewalk |
Telefon: | 015224900650 |
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Anschrift: | Feldstr. 10c, 17373 Ueckermünde |
Telefon: | 03977125551 |
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Anschrift: | Baustr. 9, 17389 Anklam |
Telefon: | 01728313181 |
Anschrift: | Holunderweg 19, 17454 Zinnowitz |
Telefon: | 03837736623 |
Fax: | 03837737894 |
Anschrift: | Am Katharinenberg 19, 17438 Wolgast |
Telefon: | 03836602830 |
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Anschrift: | Spiegelsdorfer Wende Haus 2, 17489 Greifswald |
Telefon: | 017634456206 |
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Anschrift: | Markt 25, 17489 Greifswald |
Telefon: | 01723948502 |
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Hammer liegt am Fluss Uecker in der Ueckermünder Heide. Bekannt ist Hammer vor allem für seine Heimatstube, die über 750 Jahre alte Eichenallee und das schwedische Blockhaus, welches im 17. Jahrhundert...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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