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Lohnsteuerhilfe Deutschland (Seite 10)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Himmelweg 9, 34560 Fritzlar
Telefon:05622917045
E-Mail:heike.dittrich-beckmann@vlh.de
Anschrift:Ernst-Thälmann-Str. 40, 98666 Heubach
Telefon:03687439824
E-Mail:ute.goepfert@vlh.de
Anschrift:Lutherstr. 184, 07743 Jena
Telefon:03641820687
Fax:036412194061
E-Mail:irmtraud.seime@vlh.de
Anschrift:Anemonenweg 16, 06493 Ballenstedt
Telefon:03948381315
E-Mail:waltraud.augner@vlh.de
Anschrift:Bozener Str. 13, 38640 Goslar
Telefon:053213349262
Fax:05321319196
E-Mail:petra.nordengruen@vlh.de
Anschrift:Nebraer Weg 10, 06268 Querfurt
Telefon:03477126756
Fax:03477125242
E-Mail:dagmar.hecker@vlh.de
Anschrift:Salzstr. 28, 99518 Bad Sulza
Telefon:03646122531
Fax:03646122531
E-Mail:frank.graf@vlh.de
Anschrift:Str. der Einheit 22, 06295 Lutherstadt Eisleben
Telefon:03475611856
E-Mail:elfi-annett.herling@vlh.de
Anschrift:Otto-Schott-Str. 41, 07745 Jena
Telefon:015141647482
E-Mail:matthias.paar@vlh.de
Anschrift:Lange Str. 21, 34289 Zierenberg
Telefon:056062535
Fax:05606533807
E-Mail:uwe.beisheim@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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