ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Lohnsteuerhilfe - Häufige Fragen

Was ist eine Lohnsteuerermäßigung?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Mit Hilfe von Freibeträgen sinkt das zu versteuernde Einkommen eines Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber muss weniger Lohnsteuer einbehalten und das monatliche Nettoeinkommen des Arbeitnehmers steigt. Um die Vorteile des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens für sich zu nutzen, muss der Arbeitnehmer normalerweise einen Antrag an sein zuständiges Finanzamt stellen. Damit werden Ausgaben, die sich günstig auf die Steuerlast auswirken, sofort berücksichtigt und nicht erst im Folgejahr bei Abgabe der Einkommensteuererklärung. Beispielsweise gelten ab Januar 2016 die ab Oktober 2015 beantragten Freibeträge. Nach der Inanspruchnahme dieser Lohnsteuerermäßigung ist im Folgejahr normalerweise immer eine Steuererklärung abzugeben. Veränderte Verhältnisse sind natürlich dem Finanzamt zu melden.

Antwort bewerten:
(0)

Dazu passende Fragen:

Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren