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Mit Hilfe von Freibeträgen sinkt das zu versteuernde Einkommen eines Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber muss weniger Lohnsteuer einbehalten und das monatliche Nettoeinkommen des Arbeitnehmers steigt. Um die Vorteile des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens für sich zu nutzen, muss der Arbeitnehmer normalerweise einen Antrag an sein zuständiges Finanzamt stellen. Damit werden Ausgaben, die sich günstig auf die Steuerlast auswirken, sofort berücksichtigt und nicht erst im Folgejahr bei Abgabe der Einkommensteuererklärung. Beispielsweise gelten ab Januar 2016 die ab Oktober 2015 beantragten Freibeträge. Nach der Inanspruchnahme dieser Lohnsteuerermäßigung ist im Folgejahr normalerweise immer eine Steuererklärung abzugeben. Veränderte Verhältnisse sind natürlich dem Finanzamt zu melden.