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Lohnsteuerhilfe Deutschland (Seite 9)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Rostocker Str. 49a, 34225 Baunatal
Telefon:056018955007
E-Mail:gabriele.gottschalk@vlh.de
Anschrift:Roßtrappenstr. 13, 06502 Thale
Telefon:0394766880
Fax:0394791917
E-Mail:volkmar.kohlrusch@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 185, 06528 Blankenheim
Telefon:03465961519
Fax:034659617190
E-Mail:petra.henning@vlh.de
Anschrift:Teichweiden 10, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel
Telefon:03672413793
Fax:032227676656
E-Mail:elvira.peter@vlh.de
Anschrift:Husarenstr. 16e, 38889 Blankenburg
Telefon:039443086
Fax:039449547220
E-Mail:birgit.wodara@vlh.de
Anschrift:Im Oberland 12, 36287 Breitenbach
Telefon:066752899958
E-Mail:astrid.von_glowacki@vlh.de
Anschrift:Dornbergsweg 30, 38855 Wernigerode
Telefon:03943633658
E-Mail:leni.schade@vlh.de
Anschrift:Allstedter Str. 6, 06295 Osterhausen
Telefon:03477691861
Fax:03477691861
E-Mail:steffi.ziervogel-sommer@vlh.de
Anschrift:Dorfstr. 8, 99510 Stobra
Telefon:03644564555
Fax:03644560353
E-Mail:frank.martin@vlh.de
Anschrift:Wetzendorfer Str. 15 b, 06642 Nebra
Telefon:034461599860
E-Mail:katja.nette@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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