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Anschrift: | Bramfelder Str. 102b, 22305 Hamburg |
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Anschrift: | Bramfelder Str. 102b, 22305 Hamburg |
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Anschrift: | Bramfelder Str. 102b, 22305 Hamburg |
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Anschrift: | Düpheid 38, 22149 Hamburg |
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E-Mail: | christine.ammermann@gvpost.de |
Anschrift: | Reinskamp 5b, 22117 Hamburg |
Telefon: | 0407135643 |
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Im äußersten Norden von Hamburg-Wandsbek befindet sich Wohldorf-Ohlstedt. Der Ort wurde schon 1292 schriftlich dokumentiert. Ein hervorragendes Beispiel für Sakralarchitektur der Moderne ist die...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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