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Anschrift: | Premnitzer Str. 11, 12681 Berlin |
Telefon: | 030902936601 |
Fax: | 030902936605 |
E-Mail: | ord@ba-mh.berlin.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lindenberger Straße 1, 16356 Ahrensfelde |
Telefon: | 030936900161 |
Fax: | 03093690069 |
E-Mail: | info@gemeinde-ahrensfelde.de |
Anschrift: | Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten |
Telefon: | 0 |
Fax: | 03342393150 |
E-Mail: | info@gemeinde-hoppegarten.de |
Anschrift: | Am Rathaus 1, 15366 Neuenhagen bei Berlin |
Telefon: | 03342245330 |
Fax: | 03342245444 |
E-Mail: | gemeinde@neuenhagen-bei-berlin.de |
Anschrift: | Große-Leege-Straße 103, 13055 Berlin |
Telefon: | 030902964310 |
Fax: | 030902964309 |
E-Mail: | ordnungsamt-zab@lichtenberg.berlin.de |
Anschrift: | Berliner Allee 6, 15345 Altlandsberg |
Telefon: | 03343815651 |
Fax: | 03343815688 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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In Biesdorf gibt es weit mehr zu sehen als nur das berühmte Schloss. Der 1375 erstmals beurkundete Ort bietet Ausflugsmöglichkeiten in das Wuhletal oder den Biesdorfer Baggersee. Auch die imposante...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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