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Anschrift: | Oberer Markt 16, 92507 Nabburg |
Telefon: | 094331844 |
Fax: | 094331833 |
E-Mail: | poststelle@vg-nabburg.de |
Anschrift: | Wackersdorfer Straße 80, 92421 Schwandorf |
Telefon: | 09431471283 |
Fax: | 09431471121 |
E-Mail: | Ordnungsamt@lra-sad.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Nabburger Straße 2, 92526 Oberviechtach |
Telefon: | 096713070 |
Fax: | 0967130719 |
E-Mail: | rathaus@oberviechtach.de |
Anschrift: | Bezirksamtsstr. 5, 92526 Oberviechtach |
Telefon: | 09671920010 |
Fax: | 09671920049 |
E-Mail: | poststelle@vg-oberviechtach.de |
Anschrift: | Kolpingstr. 3, 92431 Neunburg vorm Wald |
Telefon: | 09672920530 |
Fax: | 09672920515 |
E-Mail: | poststelle@vg-neunburg.de |
Anschrift: | Schrannenplatz 1, 92431 Neunburg vorm Wald |
Telefon: | 096729208436 |
Fax: | 096729208477 |
E-Mail: | rathaus.stadt@neunburg.de |
Anschrift: | Marienplatz 2, 92536 Pfreimd |
Telefon: | 0960688923 |
Fax: | 0960688950 |
E-Mail: | info@pfreimd.de |
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Südöstlich von Nabburg ist das beschauliche Altendorf gelegen. Die urkundliche Ersterwähnung des Ortes wird auf das Jahr 1118 datiert. Regional bedeutsam ist die Gemeinde vor allem durch ihre...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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