Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dorfstraße 18, 87642 Halblech |
Telefon: | 083689122216 |
Fax: | 083689122229 |
E-Mail: | rathaus@halblech.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Krankenhausstraße 1, 86989 Steingaden |
Telefon: | 08862910128 |
Fax: | 088626470 |
E-Mail: | gemeinde@steingaden.de |
Anschrift: | Flößerstraße 1, 86983 Lechbruck |
Telefon: | 08862987819 |
Fax: | 08862987820 |
E-Mail: | rathaus@lechbruck.de |
Anschrift: | Münchener Strasse 2, 87645 Schwangau |
Telefon: | 08362819814 |
Fax: | 08362819852 |
E-Mail: | poststelle@schwangau.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstraße 10, 87672 Roßhaupten |
Telefon: | 083679121424 |
Fax: | 083671267 |
E-Mail: | info@vgem-rosshaupten.bayern.de |
Anschrift: | Lechhalde 3, 87629 Füssen |
Telefon: | 08362903233 |
Fax: | 08362903202 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Halblech liegt im schwäbischen Landkreis Ostallgäu. Die Gemeinde besteht aus 3 Gemarkungen und 16 Ortsteilen. Zu den Sehenswürdigkeiten des Ortes zählen u.a. die Wieskirche und das Dorfmuseum sowie...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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