Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf |
Telefon: | 08342911389 |
Fax: | 0834291197390 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen |
Telefon: | 08821751342 |
E-Mail: | Christian.Straub@LRA-GAP.de |
Anschrift: | Münzstraße 33, 86956 Schongau |
Telefon: | 088612113333 |
Fax: | 088612114400 |
E-Mail: | bauamt@lra-wm.bayern.de |
Anschrift: | Kaiser-Max-Straße 1, 08341 Kaufbeuren |
Telefon: | 083414370 |
Fax: | 08341437660 |
E-Mail: | info@kaufbeuren.de |
Anschrift: | Rathausplatz 22, 87435 Kempten |
Telefon: | 0831115 |
Fax: | 08312521026 |
E-Mail: | poststelle@kempten.de |
Anschrift: | Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen |
Telefon: | 08321612452 |
E-Mail: | thomas.horvarth@lra-oa.bayern.de |
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Halblech liegt im schwäbischen Landkreis Ostallgäu. Die Gemeinde besteht aus 3 Gemarkungen und 16 Ortsteilen. Zu den Sehenswürdigkeiten des Ortes zählen u.a. die Wieskirche und das Dorfmuseum sowie...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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