Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ärztehaus, Augsburger Straße 15, 87629 Füssen |
Telefon: | 08362903126 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Richard-Wengenmeier-Platz 1, 87616 Marktoberdorf |
Telefon: | 08215001700 |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bauerngasse 9, 86956 Schongau |
Telefon: | 0800100048015 |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen |
Telefon: | 0800100048015 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | beratung-muenchen@drv-bayernsued.de |
Anschrift: | Stainhartstraße 7, 82362 Weilheim in Oberbayern |
Telefon: | 0800100048015 |
E-Mail: | beratung-muenchen@drv-bayernsued.de |
Anschrift: | Kaiser-Max-Straße 1, 87600 Kaufbeuren |
Telefon: | 08215001700 |
Anschrift: | Königstraße 2, 87435 Kempten (Allgäu) |
Telefon: | 08215002121 |
E-Mail: | service.in.schwaben@drv-schwaben.de |
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Halblech liegt im schwäbischen Landkreis Ostallgäu. Die Gemeinde besteht aus 3 Gemarkungen und 16 Ortsteilen. Zu den Sehenswürdigkeiten des Ortes zählen u.a. die Wieskirche und das Dorfmuseum sowie...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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