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Stadtkasse - Häufige Fragen

Für welche Kommunalabgaben kann man das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen?

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Das SEPA-Lastschriftmandat kann man normalerweise dann an die Stadtkasse erteilen, wenn es um regelmäßige Forderungen von der Stadtverwaltung geht. Zu den wiederkehrenden Abgaben zählen kommunale Steuern und Abgaben. Beispielsweise sind als städtische Steuern die Grundsteuer A und B, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer zu nennen. Weitere kommunale Abgaben stellen unter anderem die Straßenreinigungsgebühren, Friedhofsgebühren oder Abwassergebühren dar. Die Art der regional erhobenen Gebühren kann je nach Kommune variieren. Für einmalige, unregelmäßige Forderungen (z. B. Bußgelder) von Seiten der Stadtverwaltung kann man normalerweise kein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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