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Stadtkasse - Häufige Fragen

Warum muss ich bei meiner Überweisung an die Stadtkasse das Kassenzeichen angeben?

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Das Kassen- oder Buchungszeichen dient grundsätzlich der eindeutigen Zuordnung von Zahlungsvorgängen bei der Stadtverwaltung. Da die Überwachung des Zahlungsverkehrs regelmäßig der Stadtkasse obliegt, ist diese meist der geeignete Ansprechpartner bei Fragen zu Zahlungsaufforderungen durch die Stadtverwaltung. In der Regel ist der Zahlungsaufforderung, welche den Bürger/ die natürliche Person erreicht, auch mit dem entsprechenden Kassenzeichen für den Buchungsvorgang versehen. Um eventuellen Unstimmigkeiten beim Zahlungsverkehr vorzubeugen, sollte man bei der Überweisung das Buchungs- oder Kassenzeichen angeben. Auf diesem Wege kann man einer unter Umständen durch die fehlerhafte Zahlungszuordnung entstandenen Mahnung vorbeugen.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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