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Es ist üblich, die Forderungen von Seiten der Stadtverwaltung mittels Überweisung oder Lastschriftverfahren zu begleichen. Bei der Überweisung sollte man als Verwendungszweck das Kassenzeichen angeben. Auf diesem Wege wird es der Stadtkasse erleichtert, den Zahlungseingang fristgemäß zu verbuchen. Ohne die Angabe des Kassenzeichens wird es der Kassenverwaltung sehr erschwert, die Zahlungsvorgänge ordnungsgemäß buchhalterisch zu erfassen. Das Kassenzeichen findet man normalerweise auf der Zahlungsaufforderung von der Stadtkasse.