Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 20, 91332 Heiligenstadt |
Telefon: | 09198929930 |
Fax: | 09198929940 |
E-Mail: | rathaus@markt-heiligenstadt.de |
Anschrift: | Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg |
Telefon: | 095185319 |
Fax: | 095185125 |
E-Mail: | poststelle@lra-ba.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Franz-Dörrzapf-Str. 10, 91320 Ebermannstadt |
Telefon: | 0919450661 |
Fax: | 0919450650 |
E-Mail: | bianca.tworowsky@ebermannstadt.de |
Anschrift: | Am Knock 6, 96123 Litzendorf |
Telefon: | 0950594400 |
Fax: | 09505944050 |
E-Mail: | gemeinde@litzendorf.de |
Anschrift: | Forchheimer Str. 8, 91346 Wiesenttal |
Telefon: | 0919692990 |
Fax: | 09196929930 |
E-Mail: | info@wiesenttal.de |
Anschrift: | Hauptstr. 15, 96155 Buttenheim |
Telefon: | 09545922221 |
Fax: | 09545922255 |
E-Mail: | info@buttenheim.de |
Anschrift: | Steinfeld 86, 96187 Stadelhofen |
Telefon: | 092079810 |
Fax: | 0920798123 |
E-Mail: | vg@steinfeld-oberfranken.de |
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Heiligenstadt in Oberfranken liegt im Landkreis Bamberg, in der Fränkischen Schweiz. Sehr bemerkenswert ist der Marktplatz mit historischer Bebauung, die Osterbrunnen sowie die St. Veit- und St...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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