Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 24, 84085 Langquaid |
Telefon: | 0945291239 |
Fax: | 0945291242 |
E-Mail: | rathaus@langquaid.de |
Anschrift: | Donaupark 12, 93309 Kelheim |
Telefon: | 094412070 |
Fax: | 094412071150 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-kelheim.de |
Anschrift: | Hemauer Str. 48 , 93309 Kelheim |
Telefon: | 094412073100 |
Fax: | 094412073150 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-kelheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstr. 4, 93342 Saal an der Donau |
Telefon: | 0944168123 |
Fax: | 0944168118 |
E-Mail: | info@saal-donau.de |
Anschrift: | Marienplatz 1, 93352 Rohr in Niederbayern |
Telefon: | 08783960810 |
Fax: | 08783960830 |
E-Mail: | info@markt-rohr.de |
Anschrift: | Raiffeisenstraße 72, 93077 Bad Abbach |
Telefon: | 09405959062 |
Fax: | 09405959050 |
E-Mail: | info@bad-abbach.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 84069 Schierling |
Telefon: | 09451930222 |
Fax: | 094513434 |
E-Mail: | markt@schierling.de |
Anschrift: | Münchener Straße 14, 93326 Abensberg |
Telefon: | 094439103151 |
Fax: | 09443910339 |
E-Mail: | stadt@abensberg.de |
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Hausen liegt im niederbayerischen Landkreis Kelheim und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Langquaid an. Die Gemeinde besteht aus 3 Gemarkungen und wurde bereits zwischen den Jahren 863 und 885 erstmals...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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