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Gerichtsvollzieher in Schleswig-Holstein - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 3)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Jungfernstieg 3, 23701 Eutin
Telefon:045217056
Fax:04521705700
E-Mail:verwaltung@ag-eutin.landsh.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Friedenstr. 100, 25421 Pinneberg
Telefon:04101200707
Sprechzeiten:Mo+Mi 13-14 Uhr
Anschrift:Friedenstr. 100, 25421 Pinneberg
Telefon:04101200707
Sprechzeiten:Mi 12-13 Uhr
Anschrift:Friedenstr. 100, 25421 Pinneberg
Telefon:04101200707
Sprechzeiten:Mo 17-18 Uhr Mi 12-13 Uhr
Anschrift:Friedenstr. 100, 25421 Pinneberg
Telefon:04101200707
Sprechzeiten:Mo 11-12 Uhr Fr 8-9 Uhr
Anschrift:Friedenstr. 100, 25421 Pinneberg
Telefon:04101200707
Sprechzeiten:Di 11-12 Uhr
Do 9-10 Uhr
Anschrift:Friedenstr. 100, 25421 Pinneberg
Telefon:04101200707
Sprechzeiten:Di 8-9 Uhr Mi 15-16 Uhr
Anschrift:Südergraben 22, 24937 Flensburg
Telefon:046189228
Fax:046189295
E-Mail:verwaltung@lg-flensburg.landsh.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Siriusbogen 48, 24043 Flensburg
Telefon:046116098098
Fax:04618405967
Sprechzeiten:Di+Do 9-10 Uhr
Anschrift:Fellerhye 13, 24977 Ringsberg
Telefon:04636976127
Fax:04636976128
Sprechzeiten:Mo-Mi 15-16 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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