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Anschrift: | Gerichtsstr. 2/4, 54634 Bitburg |
Telefon: | 06561913122 |
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E-Mail: | agbit@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Gartenstr. 11, 54534 Großlittgen |
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Anschrift: | Teichstr. 18, 54595 Prüm |
Telefon: | 06551941116 |
Fax: | 06551941100 |
E-Mail: | agpru@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Utzerather Str. 29, 54552 Darscheid |
Telefon: | 06592958130 |
Fax: | 06592958213 |
Anschrift: | Justizstr. 2, 4, 6, 54290 Trier |
Telefon: | 06514664610 |
Fax: | 06514664905 |
E-Mail: | agtr@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Am Kaiserwald 7, 54329 Konz |
Telefon: | 065015959 |
Anschrift: | Saarburger Str. 52, 54441 Ayl-Biebelhausen |
Telefon: | 06581995727 |
Anschrift: | Kurfürstenstr. 63, 54516 Wittlich |
Telefon: | 06571101206 |
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E-Mail: | agwil@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Realschulweg 42, 54347 Neumagen-Dhron |
Telefon: | 065079389888 |
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Zwischen Enz und Prüm liegt Halsdorf. Der Ort gehört der Verbandsgemeinde Bitburg-Land an. Die Filialkirche von 1726 prägt das Ortsbild maßgeblich. Zudem besitzt Halsdorf durch seine Maikirmes regionale...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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