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Ordnungsämter in Nordrhein-Westfalen - Öffnungszeiten (Seite 4)

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Bismarckstr. 21, 58256 Ennepetal
Telefon:023339790
Fax:02333979280
E-Mail:stadt@ennepetal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Mi, Do 14-16 Uhr
Anschrift:Rathausplatz 1, 58285 Gevelsberg
Telefon:023327710
Fax:02332771230
E-Mail:poststelle@stadtgevelsberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo, Do 14.00 - 16.00 Uhr
Anschrift:Gustav-Heinemann-Straße 21, 59065 Hamm
Telefon:02381177201
Fax:02381172930
E-Mail:ordnungsamt@stadt.hamm.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mi 14-15:30 Uhr
Anschrift:Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne
Telefon:0238971701
Fax:0238971703
E-Mail:verwaltung@werne.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Rathausplatz 1, 59846 Sundern
Telefon:0293381304
Fax:0293381111
E-Mail:rathaus@stadt-sundern.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
Anschrift:Münsterstr. 1, 45731 Waltrop
Telefon:02309930237
Fax:02309930358
E-Mail:stadtverwaltung@waltrop.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9.00-12.00 Uhr, Mo-Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-17.00 Uhr
Anschrift:Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel
Telefon:023051062233
Fax:023051062404
E-Mail:ordnungswesen@castrop-rauxel.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Rathausplatz 4, 45549 Sprockhövel
Telefon:02339917234
Fax:02339917300
E-Mail:info@sprockhoevel.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Am Markt 4, 59514 Welver
Telefon:0238451111
Fax:0238451230
E-Mail:rathaus@welver.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Grünestraße 12, 58840 Plettenberg
Telefon:023919230
Fax:02391923128
E-Mail:post@plettenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di 8:30-13 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-17 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
31 - 40 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Nordrhein-Westfalen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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