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Zentrales Mahngericht Nordrhein-Westfalen (Bezirke Hamm und Düsseldorf) in Hagen

Hagener Str. 145, 58099 Hagen

(2.0 Sterne, 2 Bewertungen)
Telefon:023319675
Fax:02331967700
E-Mail:poststelle.zema@ag-hagen.nrw.de
Öffnungszeiten:Montag und Dienstag: 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch bis Freitag: 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Sprechzeiten:Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Dienstags: 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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Top 3 der häufigsten Fragen aus den Mahngericht-FAQ

Weitere Fragen

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Mahngericht Hagen: Informationen zu Zentrales Mahngericht Nordrhein-Westfalen (Bezirke Hamm und Düsseldorf)

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Mahngericht

Allgemein sind Mahngerichte Abteilungen eines Amtsgerichts, in denen Mahnverfahren bearbeitet werden. Häufig ist ein Zentrales Mahngericht bzw. Gemeinsames Mahngericht für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig.

Mahnverfahren

Gerichtliche Mahnverfahren dienen grundlegend der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen. Demnach ist das Mahnverfahren von Mahnungen durch Inkassobüros, Rechtsanwälte oder Unternehmen zu unterscheiden.

Ablauf des Mahnverfahrens

Innerhalb eines Mahnverfahrens wird normalerweise zunächst vom Gläubiger ein Antrag an das zuständige Mahngericht gestellt. Daraufhin kann der Mahnbescheid erfolgen. Nach einer weiteren Antragstellung kann der gerichtliche Vollstreckungsbescheid erfolgen.

Örtliche Zuständigkeit des Mahngerichts

Mahnverfahren werden normalerweise vor dem Zentralen Mahngericht des Bundeslandes verhandelt, in dem der Antragsteller des Mahnantrags (Gläubiger) seinen Wohnsitz hat.

Zentrale Mahngerichte der Bundesländer

Normalerweise verfügt jedes Bundesland über ein Mahngericht. Eine Ausnahme bildet Nordrhein-Westfalen, wo sich zwei Zentrale Mahngerichte befinden. Andere Bundesländer besitzen z. T. gemeinsame Mahngerichte. Beispielsweise Berlin und Brandenburg, oder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben je ein Gemeinsames Mahngericht.