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Mahngerichte bestehen in Deutschland zumeist als zentrale bzw. gemeinsame Gerichte mehrerer Bundesländer, etwa im Falle von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland oder Berlin und Brandenburg. Die Gerichte sind als Abteilungen einem konkreten Amtsgericht zugeordnet. Alle Mahnverfahren, die sonst bei anderen Amtsgerichten eines Bundeslandes oder Bezirks auflaufen würden, können auf diese Weise zentral bearbeitet werden.