| Mein neuer Arbeitgeber benötigt meine Lohnsteuerkarte, aber mein alter Arbeitgeber nutzt schon ELStAM. Was ist zu tun?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Bei einem Arbeitgeberwechsel gilt grundsätzlich weiterhin, dass die Lohnsteuerkarte 2010 vom bisherigen Arbeitgeber an den Arbeitnehmer auszuhändigen ist. Nur bei Vorlage der Lohnsteuerbescheinigung ist es dem Arbeitgeber möglich, als Hauptarbeitgeber zu fungieren. Dies gilt für die Steuerklassen 1-5. Trotzdem die Lohnsteuerkarte in Papierform im Jahr 2013 gestreckt durch das elektronische Lohnsteuerverfahren abgelöst wird, ist die Weitergabe der Lohnsteuerangaben notwendig. Man kann beim bisherigen Arbeitgeber einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erfragen. Darüber hinaus kann das Finanzamt bei Fragen rund um ELStAM weiterhelfen.