Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Vahrendorfer Stadtweg 10, 21077 Hamburg |
Telefon: | 040428712882 |
Fax: | 040427907102 |
E-Mail: | revierfoersterei-eissendorf@harburg.hamburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hamburger Landstraße 17 A, 21465 Wentorf bei Hamburg |
Telefon: | 0407201030 |
E-Mail: | tim.laumanns@bergedorf.hamburg.de |
Anschrift: | Kupferredder 54, 22397 Hamburg |
Telefon: | 04060561194 |
Fax: | 04060561196 |
E-Mail: | Revierfoersterei-Wohldorf-Ohlstedt@wandsbek.hamburg.de |
Anschrift: | Harburger Rathausplatz 6, 21073 Hamburg |
Telefon: | 040428714005 |
Fax: | 040427907584 |
E-Mail: | forsten@harburg.hamburg.de |
Anschrift: | Farmsener Landstr. 100, 22359 Hamburg |
Telefon: | 0406035380 |
E-Mail: | revierfoersterei-volksdorf@wandsbek.hamburg.de |
Anschrift: | Bondenwald 106, 22453 Hamburg |
Telefon: | 040585553 |
E-Mail: | sven.wurster@eimsbuettel.hamburg.de |
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Billbrook am Rande der Marsch liegt im Zentrum Hamburgs, im Elbe-Urstromtal. Vermutlich reicht die Historie von Billbrook bis in das 13. Jahrhundert zurück. Der Hamburger Stadtteil besitzt vor allem als...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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