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Forstämter sind meist mit der Bewirtschaftung und allgemeinen Betreuung von Wäldern betraut. Da in der Bundesrepublik Deutschland fast die Hälfte aller Waldgebiete in Privatbesitz ist, stellt die Betreuung dieser Privatwälder eine wichtige Aufgabe der Forstbehörden dar. Die Art und der Umfang jener Betreuung richten sich in der Regel nach dem jeweiligen Landesforstgesetz. Beispielsweise werden in Hessen die Betreuungsmaßnahmen für Privatwälder durch die „Verordnung über die Leistungen des Landesbetriebes Hessen-Forst im Privatwald und die zu entrichtenden Kostensätze“ geregelt. Informationen zu Verordnungen und Bestimmungen zur Privatwaldbetreuung kann man sich beim Forstamt einholen. >