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Die unterschiedlichen Bezeichnungen für Forstgebiete richten sich nach der Eigentümerschaft des jeweiligen Waldes. So ist der Privatwald kein Besitz von Kommunen, Kirchen oder Staat, sondern er stellt ein Besitztum von natürlichen oder juristischen Personen bzw. Personengesellschaften dar. Im Gegensatz dazu handelt es sich beim Staatswald um ein Forstgebiet, was staatliches Eigentum ist und auch oft als Landesforst bzw. Staatsforst bezeichnet wird. Der Körperschaftswald hingegen ist ein Alleineigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dies sind beispielsweise Städte und Gemeinden, aber auch Universitäten. Per Landesrecht können auch die Kirchenforsten zu Körperschaftswäldern erklärt werden.