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Gerichtsvollzieher in Deutschland - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 10)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Ackerwand 17, 99510 Apolda
Telefon:03644516176
Fax:03644502933
Sprechzeiten:Mi 10-12 Uhr
Anschrift:Ackerwand 17, 99510 Apolda
Telefon:036448779634
Fax:036448779635
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 9-10 Uhr
Anschrift:Am Sportplatz 9, 36115 Ehrenberg
Telefon:016098370212
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr Do 13-14 Uhr (LG Marburg)
Anschrift:Am Barrenbach 6, 38855 Wernigerode
Telefon:03943265854
Fax:03943694206
Sprechzeiten:Di+Mi 8:30-10 Uhr
Anschrift:Am Barrenbach 6, 38855 Wernigerode
Telefon:03943905768
Fax:039436949665
Sprechzeiten:Di 8-9:30 Uhr Do 17-18:30 Uhr
Anschrift:Alte Str. 28, 07407 Rudolstadt
Telefon:03672341045
Sprechzeiten:Mi 17-19 Uhr Do 9-10 Uhr
Anschrift:Marktstr. 41, 07407 Rudolstadt
Telefon:03672313550
Fax:036721215382
Sprechzeiten:Di 8-10 Uhr
Mi 16-19 Uhr
Anschrift:Am Ellergarten 17, 34560 Fritzlar
Telefon:05622930644
Fax:05622930646
Sprechzeiten:Mo 8:30-9:30 Uhr Do 9-10 Uhr (beim AG Fritzlar)
Anschrift:Prof.-Siegmund-Str. 3, 36039 Fulda
Telefon:066167926324
Sprechzeiten:Mo+Mi 11-12 Uhr (beim AG Fulda)
Anschrift:Hauptstr. 23, 34626 Neukirchen-Seigertshausen
Telefon:066947403
Fax:066946511
Sprechzeiten:Mi+Fr 11:30-12 Uhr (AG Schwalmstadt)
91 - 100 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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