| Was machen denn Gerichtsvollzieher?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Gerichtsvollzieher sind verbeamtete Mitarbeiter der Justiz, die mit ganz unterschiedlichen Aufgaben betraut sein können. Dazu gehört natürlich die Durchsetzung von Gläubigerforderung auf Grundlage von zivilrechtlichen Verfahren, also z.B. die Eintreibung von Geldbeträgen oder die Beschlagnahmung von Gegenständen im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens. Hinzu kommen die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen von Schuldnern, die Zustellung von Urkunden oder bestimmten Schriftstücken, die Vereinbarung von Ratenzahlung zur Befriedigung von Gläubigerforderungen, die Durchsetzung von Zwangsräumungen, Verhaftungen usw.