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Im Rahmen von Vollstreckungsmaßnahmen kann es dazu kommen, dass Gerichtsvollzieher Schuldner in ihren Wohnräumen aufsuchen und dort einen Vollstreckungstitel durchsetzen. Werden pfändbare Gegenstände gefunden, so erhalten diese ein Pfandsiegel als Kennzeichnung, die auch als Kuckuck bezeichnet wird. Die Anbringung dieses Siegels (häufig auch Pfändungsmarke genannt) stellt eine Amtshandlung dar und gilt zugleich als Dokumentation der Beschlagnahmung eines Gegenstandes. Das Entfernen eines solchen Siegels gilt in Deutschland als Straftatbestand.