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Stadtkasse - Häufige Fragen

Kann ich der Stadtkasse telefonisch eine Einzugsermächtigung erteilen?

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Als Vorteile einer erteilten Einzugsermächtigung an die Kassenverwaltung werden regelmäßig die fristgemäße und bequeme Zahlungsweise sowie die termingerechte Abbuchung angesehen. Möchte man seiner Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilen, so ist dies normalerweise schriftlich zu tun. Die meisten Gemeinden und Städte stellen eigens dafür Formulare zur Verfügung. Grundsätzlich sollte die Erteilung der Einzugsermächtigung schriftlich erfolgen. Daher ist im Allgemeinen keine telefonische Absprache für die Bewilligung eines Lastschriftverfahrens ausreichend. Bei Fragen zu Forderungen von Seiten der Stadt sowie zum allgemeinen Zahlungsverkehr kann man sich an die Stadtkasse wenden.

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Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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