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Grundsätzlich fallen regelmäßig solche Spenden in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindekasse, die dem Gemeinwohl dienen und den kommunalen Haushalt betreffen. Demnach sind Leistungen, welche gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, als gemeinnützig zu verstehen. Wenn man eine Spende erbringt und sich unsicher ist, ob man eine entsprechende Bescheinigung von der Gemeindekasse erhalten kann, dann ist die Anfrage bei der Kassenverwaltung lohnenswert. Man kann sich in der Regel bei Fragen zur Gemeinnützigkeit oder zu gemeinnützigen Zuwendungen (Spenden) an die zuständige Gemeindekasse wenden.