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Die Sozialgerichtsbarkeit stellt eine der fünf Gerichtsbarkeiten in Deutschland dar. Sie befasst sich insbesondere mit sozialrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Sozialhilfe, Sozialversicherung). Verfahrensrechtlich orientiert sich die Sozialgerichtsbarkeit in erster Linie nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG). Des Weiteren gelten für die Sozialgerichtsbarkeit auch Vorschriften aus anderen Gesetzen und Ordnungen: Es finden z.B. die Vorschriften aus der Zivilprozessordnung, des Verwaltungszustellungsgesetzes sowie des Gerichtsverfassungsgesetzes auch in der Sozialgerichtsbarkeit Anwendung.