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Sozialgericht - Häufige Fragen

Was ist das Schwerbehindertenrecht und wer ist hier zuständig?

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Das Schwerbehindertenrecht hat den zweiten Teil des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) als Rechtsgrundlage und beschreibt im Wesentlichen die besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben. Als schwerbehindert sind diejenigen Personen zu beschreiben, welche einen Behinderungsgrad von mindestens 50 haben. Das Schwerbehindertenrecht ist insbesondere zum Schutz von schwerbehinderten Menschen gedacht. Sollten hinsichtlich des Schwerbehindertenrechts Streitigkeiten entstehen, ist im Regelfall das Sozialgericht zuständig.

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